Verglasung
Förderung
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KfW Förderung
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Steuerliche Förderung nach §35c EStG
- Mit dem Einbau neuer Fenster im Rahmen einer Modernisierung können Sieals Kunde pro Jahr bis zu 1.200 Euro Steuern für die Handwerkerleistung sparen. Das ergibt sich aus § 35a des Einkommenssteuergesetzes! Nutzen Sie diesen Bonus, solange es ihn noch gibt und bevor die Bundesregierung auch hier den Rotstift ansetzt! Derzeit wird dieser Steuervorteil jährlich gewährt. Je nach Investitionssumme können mehr als 10 Prozent Rendite für Sie herausspringen.
- Das bedeutet bares Geld und einen großen Preisvorteil gegenüber dem – normalen – Fenstertausch! Hier ein Beispiel: In einem Einfamilienhaus werden für 12.950 Euro die Fenster ausgetauscht. Im Preis enthalten sind die Baustelleneinrichtung, Demontage und Entsorgung, Montage der neuen Fenster und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Der Arbeitslohn beträgt in diesem Fall 5.950 Euro. 20 Prozent davon gibt es gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes als Steuerbonus vom Finanzamt zurück, das sind 1.190 Euro, was theoretisch einen Preisvorteil von fast 10 Prozent der Investition entspricht. Das ist eine Top-Rendite!
- Absetzbar sind der Arbeitslohn des Handwerkers und die Fahrtkosten, nicht aber die Kosten für das Arbeitsmaterial. Sie müssen deshalb darauf achten, dass die Montagekosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden! In Verbindung mit den KfW-Förderprogrammen ist ggf. auch die komplett getrennte Abrechnung der Montagekosten sinnvoll. Das hängt von der Gesamtsumme der Rechnung ab. Denken Sie immer daran, Rechnungen und Belege mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Das Finanzamt könnte danach fragen!